Der Fachbauleiter und die Fachbauleitererklärung - Hausliebe

Der Fachbauleiter und die Fachbauleitererklärung

Wer bauen will, muss sich nicht nur Gedanken machen, wie das fertige Haus am Ende aussehen, wie viele Zimmer es haben und wie groß es sein soll, sondern wird auch mit sehr viel Bürokratie konfrontiert. Die Finanzierung muss gesichert werden, Grund muss gekauft werden, Verträge mit Bauunternehmen müssen geschlossen werden und auch die notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden müssen eingeholt werden.

Dem Bauantrag müssen viele Formulare beigefügt werden. Eines davon ist die Fachbauleitererklärung vom Auftraggeber. Was die Fachbauleitererklärung ist, wie sie aussehen muss und was es mit der Fachbauleitung überhaupt auf sich hat, soll nun erklärt werden.

Was ist eine Fachbauleitererklärung und was muss in der Erklärung stehen?

Mit der Unterschrift auf der Fachbauleitererklärung erklärt der verantwortliche Fachbauleiter, dass die Arbeiten an der Baustelle entsprechend der erteilten Genehmigungen, innerhalb des geltenden Rechts und gemäß der Regeln der Technik durchgeführt wurden. Es handelt sich bei der Fachbauleitererklärung um ein formloses Schreiben, welches nur wenige wichtige Angaben enthalten muss:

  • ganz oben die Bauverzeichnisnummer
  • Anschrift der Baurechtsbehörde
  • Name und Anschrift des Bauherren
  • detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens
  • wichtigste Daten zum Baugrundstück
  • Der Satz „Es wird hiermit bestätigt, dass gem. § 42 Abs. 1 LBO i. V. m. § 45 LBO [Name des Fachbauleiters] als Fachbauleiter bestellt ist.“
  • Name, Anschrift, Berufsangabe sowie Telefon-, Faxnummer und evtl. auch Email-Adresse des Fachbauleiters
  • Die Formulierung: „Die in §§ 42 und 45 LBO festgelegten Pflichten sind uns bekannt. Wenn vor oder während der Bauzeit ein Wechsel in den Personen eintreten sollte, werden wir dies der Baurechtsbehörde unabhängig voneinander unverzüglich mitteilen.“
  • Ort, Datum, Unterschrift Bauherr und Unterschrift Fachbauleiter

Aufgaben & Pflichten des Fachbauleiters und Bauleiters

Eigenheim

Der Fachbauleiter tritt dort auf, wo es dem verantwortlichen Bauleiter in Teilgebieten des Bauvorhabens an der nötigen Sachkunde oder Erfahrung fehlt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Bauleiter aus dem Holzgewerbe kommt und ihm die Erfahrung im Umgang mit der Elektrotechnik fehlt.

In diesem Fall würde der Bauherr einen Fachbauleiter aus dem Bereich Elektrotechnik für die Baustelle bestellen. Für alle in diesem Bereich anfallenden Arbeiten wäre der Fachbauleiter verantwortlich, sicherzustellen, dass die Vorgänge innerhalb der geltenden Vorschriften ausgeführt werden.

Er muss also die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften kennen, ihre Einhaltung garantieren und auch auf die Einhaltung der in der Baugenehmigung angegebenen Bedingungen achten. Für Sonderbauten wie Einkaufszentren wird beispielsweise häufig ein Fachbauleiter für den Brandschutz bestellt. Allerdings ist der Fachbauleiter nicht für die grundsätzliche Überwachung des Objektes zuständig – diese Aufgabe verbleibt beim Bauleiter.

Der Fachbauleiter koordiniert in seinem Zuständigkeitsbereich den Kontakt zwischen dem Auftraggeber, dem Architekten und anderen Auftragnehmern. Er unterstützt im Grunde den Bauleiter bei dessen Aufgaben auf der Baustelle mit seiner Sachkunde. Ansprechpartner für die Bauaufsichtsbehörde bleibt der Bauleiter.