Wohngenossenschaft: Vor- und Nachteile | Wohntipps

Wohnen als Mitglied: Vor- und Nachteile einer Wohngenossenschaft

Wieder eine Absage – wer aufgrund eines neuen Jobs oder zum Studieren in eine deutsche Metropole wie Berlin, Hamburg, München, Köln oder Frankfurt ziehen muss, sollte ein dickes Fell mitbringen. Die Mietpreise liegen in diesen Ballungszentren sehr hoch und auf eine Wohnung kommen regelmäßig bis zu 50 Interessenten. Wer kein üppiges Gehalt oder eine Bürgschaft vorweisen kann, einen SCHUFA-Eintrag oder Mietschulden hat, ist in einer schlechten Ausgangssituation für die Wohnungssuche. Wie findet man trotzdem eine Bleibe?

Wohnen als Mitglied: Vor- und Nachteile einer Wohngenossenschaft 18. September 2018

Pro- und Contra-Tabelle

In Zeiten von mangelndem Wohnraum in den Großstädten der Bundesrepublik erweisen sich Wohngenossenschaften als Alternative zum gängigen Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Einiges spricht für das Wohnen als Genosse, sofern man überhaupt aufgenommen wurde und eine Wohnung angeboten bekommen hat. Allerdings bieten Wohngenossenschaften auch diverse Nachteile. Im Folgenden sind alle wesentlichen Vor- und Nachteile einer Wohngenossenschaft übersichtlich in einer Tabelle aufgelistet.

ProContra
·         hohe Dividenden·         Auszahlung der Genossenschaftsanteile erst nach Jahresabrechnung
·         nicht so einfach kündbar: unanfechtbares Vermieterargument „Eigenbedarf“ nicht möglich·         Wohnungsvergabe dauert lange, da nach Liste à Wer länger Mitglied ist, wird bevorzugt
·         günstige und stabile Kaltmieten orientiert am örtlichen Mietspiegel·         Verlust der Anteile bei Insolvenzfall
·         faire Nebenkostenabrechnungen·         Bausubstanzen der Wohnungen/Häuser meist alt
·         demokratischer Prozess bei Gestaltung der Wohngenossenschaft (Als Mitglied: Stimmrecht pro Kopf, nicht nach Genossenschaftsanteile)·         vergleichsweise hohe Kosten für Genossenschaftsanteile im Vergleich zur Mietkaution bestehend aus 3 Nettokaltmieten
·         Hausmeister/Ansprechpersonen vorhanden·         Ausstattungen von Wohnungen und Häusern wird Jahrzehnte nicht erneuert
·         zügige Durchführung von Reparaturen
·         einzige Möglichkeit für Geringverdiener bei entsprechender Geduld an ein Haus oder eine Doppelhaushälfte zu kommen
·         gemeinschaftliche Räume, z.B. Waschkeller mit Ausstattung

Empfiehlt sich eine Wohngenossenschaft?

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Eine Wohngenossenschaft hat meistens auch ein Kontingent an modernen Wohnungen © ah_fotobox_Fotolia.com

Wohngenossenschaften locken mit diversen Vorzügen und günstigen Wohnkosten. De facto überwiegen die Argumente für eine Genossenschaft, allerdings birgt die Contra-Seite viele triftige Gründe. Genossenschaftsinteressenten sollten sich auf umfangreiche Renovierungsarbeiten einstellen und sich ggf. nicht mit der erstbesten Wohnung zufriedengeben. Deswegen sollte für den Umzug auch mindestens eine Zeit von 4 Monaten aktiver Wohnungssuche eingeplant werden.

Auf jeden Fall sollten bei der Wohnungssuche – gerade in Notsituationen – in Großstädten stets alle ortsansässigen Wohngenossenschaften abgeklappert werden, da dies für einige Menschen die einzige Chance ist, überhaupt an Wohnraum zu kommen.  Es ist dennoch stark von der Situation des Wohnungssuchenden abhängig, ob sich das Wohnen als Anteilseigner lohnt.

Vorsicht: Junge Menschen müssen abwägen

Durch die starren Gefüge ist vor allem jungen Leuten vom Bezug eines Zuhauses über eine Wohngenossenschaft abzuraten, da sich die Lebensumstände und der Lifestyle von heute auf morgen wieder verändern können. Trotzdem macht es Sinn, bereits früh Anteile zu kaufen: Wer seit mehreren Jahren auf der Liste steht, wird bei eventuellem Interesse in der Zukunft bevorzugt.

Entschließt man sich dennoch im jungen Alter für eine Genossenschaftswohnung sollten Auszüge soweit es geht früh geplant werden. Erfreulich: Heutzutage sind Wohngemeinschaften auch in Genossenschaften gern gesehen. So lassen sich Mietkosten/Nutzungsgebühren teilen. Von Studenten und Azubis verlangen viele Wohngenossenschaften die vollständige Zahlung der Genossenschaftsanteile zudem erst nach 4 Jahren der Wohnungsnutzung.