Welches Werkzeug zum Schneiden von Hecken und Bäumen ist geeignet?
Für die Baum- und Strauchpflege ist gutes Werkzeug wichtig. Zum einen erleichtert gutes Werkzeug die Arbeit, zum anderen werden so Verletzungen am Gehölz minimiert. Glatte Schnitte heilen besser und reduzieren das Risiko, dass Keime sich am Baum oder der Hecke festsetzen.
Zur Grundausstattung zählt eine kleine Gartenschere, die kleinere Zweige bis zu einem Durchmesser von 1,5 Zentimetern kappen kann. Die einhändigen Modelle eignen sich für Sträucher und Hecken, die nur sachte in Form gebracht werden sollen – etwa Rosen. Zweihändige Gartenscheren sind etwas Gröber und eignen sich etwa, um die Hecke auf die gewünschte Höhe zurückzuschneiden. Wer eine Hecke entlang des gesamten Zauns hat, ist mit einer Elektroschere besser bedient. Sie erleichtert das Einkürzen der Hecke.
Stärkere Zweige an Bäumen werden mit einer Astschere oder Astsäge geschnitten. Beide sind auch als Elektrogerät verfügbar. Eine Teleskopstange ist sinnvoll, um die Baumkrone ohne Leiter zu erreichen. Dicke Äste lassen sich mit einer Stich- oder Bügelsäge entfernen. Auch diese Gartengeräte gibt es mit oder ohne Elektroantrieb.
Als Faustregel gilt: Je älter und dicker das Gehölz, desto schwerer ist das Schneiden oder Sägen per Hand und desto besser die Anschaffung einer elektronischen Motorsäge. Auch dann, wenn ein radikaler Schnitt oder die komplette Entfernung einer Hecke oder eines Baumes ansteht, lohnt es sich, mit Elektrowerkzeug vorzugehen. Jüngere Gehölze sowie normale Rück- und Formschnitte lassen sich auch mit traditionellen Schnittwerkzeugen ohne Elektroantrieb erledigen.
Wichtig: Vor dem Schneiden und zwischen unterschiedlichen Gehölzen die Schnittflächen desinfizieren. Geeignet sind hochprozentiger Alkohol, Spiritus, kochendes Wasser oder ein Desinfektionsspray für Gartengeräte.
Gesetzliche Vorgaben für die Baum- und Strauchpflege: Wann darf man überhaupt schneiden?
Ab dem 01. März und bis zum 30. September eines jeden Jahres ist das starke Beschneiden oder Entfernen von Bäumen, Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen verboten, denn dann gilt die Vogelschutzzeit (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz). Bei Verstoß droht ein Bußgeld, das in manchen Bundesländern bis in den sechsstelligen Bereich gehen kann.
Ausgenommen vom Schnittverbot für Hecken und Bäume sind schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung. Das heißt, wenn Bäume oder Hecken bis auf den Gehweg oder die Straße wuchern beziehungsweise ein Sicherheitsrisiko darstellen, dürfen sie zurückgeschnitten werden. Die Ausnahme gilt aber nur, wenn sichergestellt ist, dass sich keine aktiv bebrüteten Nester im Gehölz befinden. Wer Bäume oder Hecken schneidet, obwohl sich ein bebrütetes Vogelnest darin befindet, riskiert ein Bußgeld.
Die ideale Zeit zum Schneiden von Bäumen und Hecken ist deshalb im Herbst und Winter – zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar. Dann nutzen Vögel Hecken und Sträucher nicht als Brutplatz und man kann sorgenfrei schneiden.
Was gilt für Bäume und Hecken, die vom Nachbargrundstück herüber ragen?
Die Bepflanzung der Grundstücksgrenzen sorgt regelmäßig für Streit unter Nachbarn und dass, obwohl sie im Nachbarschaftsrecht in jedem Bundesland recht klar geregelt ist. Wenn trotz dieser Regeln Äste oder Wurzeln vom Nachbargrundstück in den eigenen Garten rüberwachsen, sollte man sie nicht einfach eigenmächtig abschneiden, da man sich schadenersatzpflichtig machen kann.
Besser ist es, gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch vorzugehen: § 1004 BGB sieht vor, dass man den Nachbarn um die Entfernung bittet und eine angemessene Frist dafür einräumt. Der Paragraf sieht auch vor, dass man den Überhang selbst entfernen oder entfernen lassen kann und die Kosten dem Nachbarn in Rechnung stellen darf, wenn dieser nicht fristgemäß für die Entfernung sorgt. Rechtlich ist eine dreijährige Verjährung für diesen Anspruch vorgeschrieben.
Darüber hinaus sieht das BGB auch ein Recht auf Selbsthilfe vor (§ 910 BGB): Demnach dürfen herüberwachsende Hecken und Co. abgeschnitten werden, wenn der Nachbar der Bitte um Entfernung nicht nachkommt und es durch den Überhang zu einer Beeinträchtigung (Verschattung etc.) kommt. Naturschutzrechtliche Regelungen können das Recht auf Selbsthilfe einschränken!
Herbstschnitt: Welche Bäume und Hecken werden im Herbst geschnitten?
Viele Gehölze profitieren von einem Rückschnitt, sind anschließend gesünder oder tragen mehr Blüten und Früchte. Außerdem haben Form- und Rückschnitte den Vorteil, dass mehr Licht in den Garten kommt. Doch nicht jeder Strauch und Baum kann zu jeder Jahreszeit geschnitten werden.
Im Herbst schneidet man folgende Bäume und Sträucher:
- alle Beerensträucher (beispielsweise Brom-, Johannis- oder Stachelbeere)
- heimische Laubbäume (Pappel, Birke, Ahorn)
- heimische Nadelgehölze
- Heckenpflanzen wie Feuerdorn oder Buschbaum
- Rosen
- Ziersträucher (beispielsweise Weiglien, Schmetterlingsflieder, Oleander)
- Zierbäume (beispielsweise Kugel-Ahron)
Alte Hecke entfernen: Wann und wie?
Der Herbst ist die perfekte Zeit, um alte, kranke oder unansehnlich gewordene Hecken zu entfernen. Vögel brüten dann nicht mehr und der Boden ist noch nicht gefroren. Wenn die gesamte Hecke wegsoll, braucht man mindestens eine Axt und einen Spaten. Eine Motorsäge kann hilfreich sein. Das Entfernen ist laut Bundesnaturschutzgesetz nur von Oktober bis Februar zulässig.
So geht man vor:
- Alle Äste entfernen, sodass nur der Stamm der Hecke übrig ist.
- Den Stamm auf eine Höhe von einem bis 1,5 Meter stutzen.
- Mit dem scharfen Spaten um den Stamm herum mit dem Ausgraben anfangen.
- Dicke Wurzeln in der Erde mit der Axt durchtrennen.
- Den Stamm in der gelockerten Erde kräftig in alle Richtungen drücken. Wo Widerstand ist, Wurzeln mit Spaten und Axt bearbeiten.
- Wurzelballen herausziehen (eventuell unter Zuhilfenahme von Flaschenzug oder Seilwinde).
- Loch füllen oder neu bepflanzen.