Stromanbieter wechseln: Was muss ich beachten? | Hausliebe.de

Stromanbieter wechseln: Was muss ich beim Umzug beachten?

Wer die Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus erfolgreich hinter sich gebracht hat, stellt schnell fest, dass ein Umzug zahlreiche Arbeiten, Formalitäten und Fristen mit sich bringt. Dazu gehört nicht zuletzt auch die rechtzeitige Ummeldung des Stromvertrags. Rechtzeitigkeit ist hier das Schlüsselwort. Wer sich zu spät um einen neuen Stromanbieter bemüht oder Details bei der Kündigung vergisst, hat hinterher oft mehr Arbeit und Kosten. Zudem ist der Umzug häufig eine gute Gelegenheit, durch einen Stromanbieterwechsel zu einem günstigeren Versorger einige Hundert Euro zu sparen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Prüfen Sie Ihr Recht auf Sonderkündigung
  • Kündigen Sie dem aktuellen Stromanbieter korrekt und fristgemäß
  • Analysieren Sie Ihren Bedarf und wählen Sie einen passenden Stromanbieter
  • Notieren Sie sich den Zählerstand am Tag des Auszugs
Stromanbieter wechseln: Was muss ich beim Umzug beachten?
Der Umzug in ein neues Heim öffnet auch in Hinblick auf den Stromanbieter neue Türen. ©Unsplash/Berndt

1. Recht auf Sonderkündigung – ja oder nein?

Ihre erste Aufgabe: den aktuellen Stromvertrag zu kündigen. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig darum zu kümmern und die Fristen in Ihrem Vertrag zu beachten. Oft entsteht durch einen Umzug das Recht zur Sonderkündigung, zum Beispiel wenn Ihr Versorger Sie an der neuen Adresse nicht mehr beliefern kann oder wenn dort schon ein Stromvertrag vorhanden ist, etwa dann, wenn Sie zu Ihrem Partner ziehen.

In bestimmten Situationen ist es allerdings möglich, dass Ihr Versorger auf die weitere Erfüllung des Vertrags besteht – und zwar dann, wenn Sie innerhalb des Netzgebiets des Anbieters umziehen und die Belieferung fortgeführt werden kann.

Zu einer Doppelbelieferung der alten und neuen Wohnung kann es nicht kommen, da das gesetzlich ausgeschlossen ist.

2. Welche Informationen muss die Kündigung enthalten?

Eine Kündigung des Liefervertrages sollte immer in nachweisbarer Form erfolgen und mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Name und Adresse des Stromanbieters
  • Datum des Schreibens
  • Hinweis auf anstehenden Umzug als Grund für die Sonderkündigung
  • Zeitpunkt, ab dem die Kündigung wirksam werden soll
  • Kundennummer und Nummer Ihres Stromzählers
  • Ihre aktuelle sowie zukünftige Adresse
  • Ihre Unterschrift

Hier finden Sie eine hilfreiche Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben zum Download.

3. Neuer Anbieter, neuer Tarif – aber welcher?

In einem nächsten Schritt sollten Sie sich einen neuen Stromanbieter für die neue Wohnung suchen. Auch das sollten Sie rechtzeitig tun, spätestens mit einer Vorlaufzeit von drei bis sechs Wochen. Wer beim Umzug nicht an seinen Stromvertrag gedacht hat, muss sich aber keine Sorgen machen: Die Belieferung mit Strom und Gas ist in Deutschland gesetzlich gesichert. Sie werden also nie im Dunklen sitzen, müssen aber in der Grundversorgung mit ungünstigeren Konditionen als bei einem alternativen Anbieter rechnen.

Die Auswahl an Stromtarifen ist groß und kann voller Tücken stecken. Deshalb sollten Sie die Angebote anhand verschiedener Kriterien wie Vertragslaufzeit, Boni, Grundgebühren und Preisgarantien prüfen. Hilfreich ist zudem die Schätzung des eigenen Verbrauchs, den Sie an Ihrer aktuellen Stromabrechnung ablesen können. Beachten Sie auch die Bewertungen anderer Kunden, um die Zuverlässigkeit eines Anbieters einzuschätzen.

Wer im Umzugsstress keine Zeit findet, kann den Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt noch angehen. Der Grundversorgungsvertrag bedarf keiner gesonderten Kündigung, dies erledigt der neue Anbieter für Sie. Es gelten in diesem Fall besonders kurze Fristen. Meistens endet die Grundversorgung vierzehn Tage nach Bestätigung des Vertrages durch den neuen Anbieter.

Haben Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden, erhalten Sie zeitnah Ihre Vertragsbestätigung und wissen, an welchem Datum die Stromlieferung beginnt. Wenn Sie den Wechsel rechtzeitig beauftragt haben, ist das der Tag Ihres Umzuges. An diesem Tag brauchen Sie dann nur noch den Zählerstand an Ihrer alten Adresse abzulesen und Ihrem alten Versorger oder Vermieter zu melden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, storniert außerdem eine etwaige Einzugsermächtigung beim alten Versorger.