Ob man nun einen Holzofen besitzt, für den man Brennholz benötigt, oder einen Garten, den man neu gestalten möchte: In die Verlegenheit, sich mit dem Fällen eines Baumes und dem Zersägen von Holz auseinander zu setzen, kommt man schnell. Natürlich kann man sich ganz rustikal einer Axt bedienen, aber oft soll es dann doch fix und unkompliziert gehen. Also nimmt man eine Kettensäge zur Hand. Wer nun in den Baumarkt geht, eine Kettensäge kauft und direkt loslegen will, der sei gewarnt! Nicht in jedem Fall darf man eine Kettensäge ohne zugehörigen Schein verwenden. Auch darf nicht jeder Baum ohne weiteres umgehauen werden. Was man im Umgang mit der Motorsäge beachten muss, welche Richtlinien und Verordnungen eingehalten werden müssen und wie man an einen Kettensägenschein gelangt, soll im Folgenden erläutert werden.
Wer braucht einen Kettensägenschein?
Wer glaubt, dass er sich eine Kettensäge kaufen, damit losziehen und nach Belieben Bäume fällen darf, befindet sich leider auf dem Holzweg. Nein, für den Privatgebrauch im eigenen Garten oder Waldstück wird der Kettensägenschein nicht zwingend benötigt. Doch in folgenden Fällen ist der Schein verpflichtend:
- für den beruflichen Gebrauch
- für den Gebrauch in öffentlichen Wäldern oder Forstanlagen, wo Bäume gefällt oder Brennholz / Feuerholz zugesägt werden soll
- für den Gebrauch auf Grundstücken Dritter, wobei es unerheblich ist, ob es sich um dem Wald eines Privatbesitzers oder um das Grundstück des besten Freundes handelt.
An diesen Punkten definiert sich also auch der „private“ Gebrauch. Solange sich die Arbeiten auf meinem eigenen Grundstück an meinem eigenen Eigentum vollziehen, brauche ich den Schein nicht. Sobald ich aber meinem besten Freund aushelfen möchte, ist der Schein zwingend erforderlich. Deshalb, und auch sonst, wird der Besuch eines Kettensägenkurses für den Scheinerwerb dringend empfohlen. Grundsätzlich gilt: Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich bei geistiger Gesundheit befindet und dem Umgang mit einer Kettensäge körperlich gewachsen ist, darf einen Kettensägenschein, auch Brennholzführerschein genannt, erwerben.
Für Förster und private Waldbesitzer gilt außerdem: Personen, die keinen Kettensägenschein besitzen, sollte das Sägen und Fällen im Wald nicht gestattet werden. Kommt es zu einem Unfall, haftet der Besitzer des Waldes.
Was lernt man in einem Kurs für einen Kettensägenschein?
Neben der reinen Erlaubnis, die Kettensäge auch außerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen zu nutzen, lernt man im Kettensägen-Kurs wichtige Details zur Säge selbst und zu einem sicheren Umgang mit ihr. Allein durch solch einen Kurs kann man das Unfallrisiko um 90 Prozent senken!
Ein Lehrgang für Kettensägen besteht aus insgesamt drei verschiedenen Modulen. Was lernt man im gesamten Kurs?
- Welche Schutzausrüstung benötigt wird
- Den fachgerechten Umgang mit der Säge
- Aus welchen Bauteilen eine Motorsäge besteht
- Wie eine solche Säge gewartet wird, beispielsweise das Schärfen oder Feilen der Kette
- Das Einhalten der Schutzbestimmungen, um Unfällen vorzubeugen
- Wie Holz richtig und schnell zerlegt wird
- Wie Bäume gefällt werden
- Das richtige Verhalten im Wald
- Den Umgang mit Betriebsstoffen
- Je nach Umfang des Kurses verschiedene Schneidetechniken
Wichtig ist, zu beachten, dass die Erlaubnis des Kettensägenscheines verschiedene Ausmaße hat, je nachdem, welche Module im Lehrgang absolviert wurden. Nach den Modulen 1 und 2 darf im Wald liegendes Holz mit einer Motorsäge gesägt werden. Erst nach Modul 3 dürfen auch Bäume gefällt werden, allerdings nur bis zu einem Stammdurchmesser, der auf Brusthöhe 25 cm nicht überschreitet. Für Windbruch, Sturmholz und Gefahrfällungen gibt es eigene Scheine, für die weitere Module besucht werden müssen.
Was kostet der Kettensägenschein? Wo kann man einen Kettensägenschein machen und welche Ausrüstung braucht man?
Die Kosten des Scheins variieren, je nachdem, in welchem Umfang der Kurs belegt wird. Für einen einfachen Kettensägenschein, der nur die ersten beiden Module umfasst, kann man gut 100 Euro rechnen. Intensivere Kurse mit mehr Modulen kosten zwischen 300 und 400 Euro. Da es keine einheitliche Regelung dafür gibt, hängt der Preis aber auch immer vom Anbieter ab. Wer Mitglied im Forstverein ist, kann eventuell auch einen kostenlosen Kurs absolvieren.
Bei der Auswahl des Kursanbieters sollte auch genauer hingeschaut werden. Da es keine einheitlichen Richtlinien für die Kurs-Durchführung gibt, tummeln sich viele schwarze Schafe unter den Kursanbietern. Gute Kursanbieter sind meist durch Forstvereine und Kettensägenhersteller zertifiziert. Auf Nummer sicher geht, wer einen Kurs beim örtlichen Forstamt, direkt bei einem Kettensägenhersteller oder der lokalen Feuerwehr absolviert.
Wichtig ist, dass der Kurs nicht nur aus theoretischen, sondern auch aus praktischen Anteilen besteht. Im Optimalfall hat der Kursanbieter für die praktischen Anteile einen kleinen Waldabschnitt reserviert, in dem das Fällen eines Baumes und das Zersägen des Holzes unter realen Bedingungen erlernt werden kann. So wird nicht nur die richtige Schnitttechnik vermittelt, sondern es können auch das Verhalten im Wald und das Beeinflussen der Fallrichtung des Baumes erlernt werden. Diese Aspekte sind gerade für die Unfallvermeidung sehr wichtig.
Meist ist Voraussetzung für die Teilnahme an solch einem Kurs, dass man über die benötigte Schutzausrüstung verfügt. Dazu gehören:
- eine Sägeschutzhose,
- ein Sägehelm mit Gehör- und Gesichtsschutz
- sowie Sägeschutzschuhe.
Braucht man für das Fällen eines Baumes eine besondere Genehmigung?
Wer den Kettensägenschein erfolgreich erworben hat, ist nun für die anfallenden Arbeiten bestens gerüstet. Doch auch über die Erlaubnis, eine Motorsäge zu führen, hinaus, müssen gewisse Regelungen und Verordnungen der örtlichen Kommune berücksichtigt werden. So darf nicht zu jeder Zeit einfach jeder Baum gefällt werden. Viele Gemeinden und Landkreise verfügen über eine sogenannte Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung. Dort ist für den Ort individuell geregelt, welche Bäume gefällt werden dürfen und welche einen besonderen Schutz genießen.
Grundsätzlich schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor:
- Vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres dürfen keine Bäume gefällt werden. Hierdurch sollen die Brut- und Nistzeiten verschiedener Tierarten gesichert werden. In Ausnahmefällen kann man sich durch den örtlichen Tier- oder Vogelwart bestätigen lassen, dass durch das Fällen eines bestimmten Baumes keine Gefährdung für die Tierwelt vorliegt. Diese Fälle sind allerdings sehr selten.
- Durch die Nist- und Brutzeiten liegt die erlaubte Kernzeit für das Fällen von Bäumen vom Spätherbst bis in den Winter.
Bevor der Baum im Garten also umgehauen wird, muss erst geklärt sein, ob dieser nicht unter die Baumschutzverordnung der zuständigen Gemeinde oder des zuständigen Landkreises fällt. Außerdem muss die Größe des Baumes beachtet werden. Je nach Region werden Bäume ab einem Stammdurchmesser von 60 bis 80 cm in die Baumschutzsatzung aufgenommen.
Wer jetzt glaubt, die öffentliche Hand müsse ja nicht alles mitbekommen, sei gewarnt: Wird ein Baum, der unter die örtliche Baumschutzsatzung fällt, ohne Genehmigung gefällt, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro oder sogar eine mehrjährige Haftstrafe fällig werden. Man ist also auf der sicheren Seite, wenn man sich zuerst bei der zuständigen Behörde informiert.
Ohne Genehmigung darf gefällt werden, wenn:
- der Baum nachweislich unzumutbar stört. Hier sollte man sich besser trotzdem mit der zuständigen Behörde auseinandersetzen, denn das „nachweislich unzumutbar“ muss im Zweifelsfall nachvollziehbar dargelegt werden können.
- der Baum auf einem Baugrundstück den Bau eines Hauses verhindert.
- eine Gefahr vorliegt, beispielsweise nach einem starken Sturm. In diesem Fall muss die Fällung aber im Nachhinein gemeldet werden.
Welche Behörde ist zuständig?
Je nach vorliegendem Fall sind verschiedene Behörden zuständig. Auf das Vorliegen eines Kettensägenscheins bzw. Motorsägenscheins achtet im Regelfall der öffentlich oder privat beschäftigte Förster. Die Baumschutzsatzung kann meist beim zuständigen Landkreis eingesehen werden. Soll ein Baum gefällt werden, der als störend empfunden wird, muss die zuständige Naturschutzbehörde kontaktiert werden. Nach einem schweren Sturm oder Gewitter muss das Ordnungsamt oder der Katastrophendienst verständigt werden, wenn ein Baum zur Gefahrenabwehr gefällt werden soll oder gefällt worden ist.